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REACH, Verordnung Nr. 1907/2006
über die Registrierung, Bewertung, Zulassung
und Beschränkung von Chemikalien

 

REACH trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Unter den Bedingungen von REACH können in der EU tätige Firmen in ihrer Eigenschaft als Hersteller, Importeure und/oder nachgeschaltete Anwender mit bestimmten Auflagen konfrontiert werden. Diese Auflagen sind gestaffelt und treten schrittweise in Kraft. Das bedeutet, dass verschiedene Fristen zum Tragen kommen.

1. Juni - 1. Dez. 2008 - Vorregistrierungsphase für existierende Stoffe, die in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden in einer Größenordnung von 1 Tonne pro Jahr oder mehr.

1 Dez. 2010 - Abschluß der Registrierung für Stoffe in einer Größenordnung von 1.000 oder mehr Tonnen pro Jahr oder für Stoffe mit besonders Besorgnis erregenden Eigenschaften.

1. Juni 2013 - Abschluß der Registrierung für Stoffe in einer Größenordnung von 100 oder mehr Tonnen pro Jahr.

1. Juni 2018 - Abschluß der Registrierung für Stoffe in einer Größenordnung von 1 oder mehr Tonnen pro Jahr.

Die Vorregistrierungsphase ist abgeschlossen und Brother und für Brother arbeitende Subunternehmen haben die erforderlichen Meldungen abgegeben.

REACH macht es erforderlich, dass ausreichend Informationen zu besonders Besorgnis erregenden Stoffen (SVHC) kommuniziert werden, wenn diese mehr als 0,1 Prozent des Gewichts eines Produkts ausmachen, damit die sichere Nutzung des Produkts gewährleistet ist. Die unten aufgeführten Stoffe können in den aufgeführten Produkten von Brother in einer höheren Konzentration als dem Schwellenwert von 0,1 Prozent enthalten sein.

 

Das komplette Dokument mit der Produktauflistung finden Sie hier: DOWNLOAD (PDF, 666KB)


Bad Vilbel, den 23.04.2012


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