Staatliche Fördermittel für deutsche Speditionen

Nach wie vor werden Güter in Deutschland vorrangig auf der Straße transportiert. So entfallen auf den Lkw mehr als 70 Prozent der jährlichen Transportleistungen. Ein Blick auf die Branche zeigt indes, dass diese hauptsächlich aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) besteht. Große Spediteure, die global operieren, gibt es nur wenige. 

Im Gegensatz zu multinationalen Konzernen können KMU jedoch vergleichsweise wenig Rücklagen bilden. So ist es verständlich, dass sie sich mit Investitionen in Digitalisierung und Klimaneutralität schwertun. Genau dies wäre aber erforderlich, um weiterhin auf dem Markt bestehen zu können. 

Tatsächlich bietet der digitale Wandel gerade beim Gütertransport enormes Einsparpotential. Beispielsweise kann durch digitale Transportdokumente der bürokratische Aufwand reduziert werden, oder Betriebskosten können durch Vernetzungs- und Automatisierungstechniken gesenkt werden. 

Und in die Klimaneutralität muss investiert werden, da Betriebe mit einem hohen CO2-Ausstoss durch EU-Richtlinien und deutsche Klimaschutzziele immer unrentabler werden. 

Eine mögliche Lösung, die dringend notwendigen Investitionen dennoch zu stemmen, sind staatliche Fördergelder.  

Was wird gefördert? 

Generell lassen sich die Förderungen nach folgenden thematischen Schwerpunkten gliedern:  

  • Digitalisierung 
  • Aus- und Weiterbildung 
  • Klimaschutz 
  • Effizienzsteigerung im Unternehmen. 

Dabei sind es vor allem zwei Ministerien, deren Fördertöpfe für Transportunternehmen und Speditionen interessant sind – das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi). 

Verwaltungsinstrumente der Bundesministerien sind die Bundesämter. 

Für die Transportbranche ist da in erster Linie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) relevant, aber auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 

Eine Übersicht über mögliche Förderungen auf den Webseiten der Bundesämter: 

BAFA

BAG

Die Förderungen im Detail 

De-minimis

Das Wort „de minimis“ bedeutet in etwa „Bagatelle“. Der Hintergrund ist, dass Beihilfen von EU-Mitgliedsländern an ihre Unternehmen normalerweise von der Europäischen Kommission genehmigt werden müssen, wenn die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung besteht. Davon ausgenommen sind Beihilfen in geringfügiger Höhe, also die „De-minimis“-Förderungen.

Dieser Fördertopf enthält drei unterschiedliche Maßnahmen: Es können sowohl Beihilfen für Fahrzeuge, für die Mitarbeiter oder das Unternehmen selbst beantragt werden. 

Zu den fahrzeugbezogenen Maßnahmen zählen beispielsweise Investitionen in Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssysteme. Unter personenbezogenen Maßnahmen sind beispielsweise Ausgaben für Berufs- und Sicherheitskleidung zu verstehen. Maßnahmen für das Unternehmen sollen der Effizienzsteigerung dienen, dazu gehören Investitionen in Telematiksysteme oder Software für digitale Tachografen.

Ausgaben für Fahrzeuge aus Mietkaufverträgen, Leasingkaufverträgen sowie darlehensfinanziertem Kauf werden im De-minimis-Programm wie Kaufverträge behandelt. Sie sind demnach ebenfalls förderfähig. 

Der Fördersatz beträgt bis zu 2.000 Euro je schweres Nutzfahrzeug. Maximal können pro Jahr 33.000 Euro je antragstellendes Unternehmen gewährt werden. Das bedeutet, dass pro Jahr und pro Unternehmen maximal 17 förderfähige schwere Nutzfahrzeuge berücksichtigt werden können.

Die Antragsfrist für die Förderperiode 2022 im Förderprogramm „De-minimis“ endet am 30. September 2022.

Abbiegeassistenzsystem

Der Bund fördert die Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen. Zu den förderfähigen Fahrzeugen gehören Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen sowie Busse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz.  

Das Förderprogramm tritt außer Kraft, wenn eine nationale oder europäische Rechtsverordnung den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen zwingend vorschreibt, spätestens jedoch am 31. Dezember 2024. Abbiegeassistenzsysteme für neue Fahrzeugtypen werden in der Förderperiode 2022 ab 06.07.2022 nicht mehr gefördert. 

Unternehmen können pro Jahr Anträge für maximal 10 Fahrzeuge stellen. Pro Fahrzeug werden bis zu 80 Prozent bzw. 1.500 Euro gefördert.

Zur Antragstellung

Zum Whitepaper: EU-Fördergelder für die Logistikbranche

Kombination De-minimis und Abbiegeassistenzsystem

Die beiden beide Förderprogramme können parallel in Anspruch genommen werden. Erhält ein Unternehmen eine Beihilfe für die Ausrüstung seiner Fahrzeuge mit Abbiegeassistenten, so hat das keine Auswirkungen auf die Höhe der Zuwendung aus dem „De-minimis“-Programm.  

Berufsbildung ohne Grenzen

Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Ziel ist, berufliche Auslandsaufenthalte von Auszubildenden und jungen Fachkräften zu fördern. Da sich auch kleinere und mittlere Unternehmen zunehmend auf Märkten im Ausland beteiligen, ist es erforderlich, dass sich Mitarbeiter Fremdsprachenkenntnisse, interkulturelle Kompetenz sowie Kenntnisse über die jeweiligen Branchenspezifika in anderen Ländern aneignen.  

Die Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Anträge können bis zum 31. Oktober 2022 gestellt werden. 

Webseite Berufsbildung ohne Grenzen 

Passgenaue Besetzung

Ziel ist es, KMU bei der Sicherung ihres Fachkräftebedarfs zu unterstützen. Mit dem Programm werden Beratungsleistungen und Unterstützungsmaßnahmen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kammern und anderen gemeinnützigen Organisationen der Wirtschaft gefördert. Im Fokus der Beratung steht die Besetzung von offenen Ausbildungsplätzen mit inländischen Jugendlichen, jungen Fachkräften aus dem Ausland sowie die Integration von in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten. 

Flyer Passgenaue Besetzung 

Unternehmensberatung

Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland können noch bis Ende 2022 die Förderung einer Unternehmensberatung beantragen. Die Beratung umfasst je nach Bedarf entweder wirtschaftliche, finanzielle, personelle oder organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Ebenso erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. 

  • Jedes Unternehmen kann bis zum 31.12.2022 eine Beratung beantragen. 
  • Unternehmen in Schwierigkeiten können neben der Unternehmenssicherungsberatung auch eine Folgeberatung in Anspruch nehmen. 

Informationen zur Unternehmensberatung auf der Webseite des BAFA 

Aus- und Weiterbildung im Güterkraftverkehr

Um dem Fachkräftemangel entgegenzutreten, stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) einen Zuschuss für Transportunternehmen bereit, die Berufskraftfahrer und Berufskraftfahrerinnen ausbilden. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Größe des Unternehmens. 

Es wird ein Zuschuss von 50 Prozent gewährt, dieser erhöht sich für mittlere Unternehmen auf 60 Prozent und für kleine Unternehmen auf 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Als zuwendungsfähige Kosten werden pro Ausbildungsverhältnis pauschal 50.000 Euro anerkannt. 

Die Förderung für Weiterbildungsmaßnahmen hängt von der Anzahl der auf das Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge ab. Maximal werden pro Fahrzeug 1.050 Euro vergeben (bei kleinen Unternehmen), 900 Euro bei mittleren Unternehmen und 750 Euro bei anderen Antragstellern. 

Die Förderung ist beim BAG zu beantragen. 

Die Antragsfrist für die Förderperiode 2022 im Förderprogramm „Ausbildung“ beginnt am 14. Januar 2022 und endet am 31. Oktober 2022. 

Die Antragsfrist für die Förderperiode 2022 im Förderprogramm „Weiterbildung“ beginnt am 14. Januar 2022 und endet am 30. November 2022. 

Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU

Das Förderprogramm „Digital jetzt“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWI) richtet sich explizit an kleine und mittlere Unternehmen, die in Deutschland eine Betriebsstätte haben. Die Unternehmen sollen durch finanzielle Zuschüsse angeregt werden, in Digitalisierungsprojekte sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren. 

Dazu zählen beispielsweise Investitionen in IT-Sicherheit oder die Anschaffung von Hard- und Software mit dem Ziel der internen oder externen Vernetzung (Cloud-Anwendungen, KI, Sensorik, digitale Geschäftsmodelle). Nicht gefördert werden Routine-Investitionen, Erstinvestitionen in Kommunikationstechnologie oder Standardhardware. Kleinere Unternehmen erhalten einen etwas höheren prozentualen Zuschuss als größere. 

Für die Teilnahme am Programm müssen sich Unternehmen zuerst registrieren. Jeden Monat werden dann per Zufallsverfahren Antragskontingente bestimmt. Nicht ausgewählte Unternehmen können im Folgemonat erneut am Zufallsverfahren teilnehmen, wobei für die erneute Teilnahme lediglich eine kurze Bestätigung nötig ist. Nach Bewilligung sollte das Projekt innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.  

Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen. 

Zu den wichtigsten Fragen und Antworten

Zum Antragstool

Go-digital 

Das Förderprogramm „go-digital“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen. Dies geschieht mithilfe von Beratungsunternehmen, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) autorisiert wurden. Neben der Beratungsleistung übernehmen die Beratungsunternehmen auch die Erledigung der Formalitäten ab Antragstellung auf Fördermittel bis zum Nachweis der Verwendung. 

Das Förderprogramm besteht aus den Modulen „Digitalisierungsstrategien“, „IT-Sicherheit“, „Digitale Geschäftsprozesse“, „Datenkompetenz“ und „Digitale Markterschließung“. 

Autorisierte Beratungsunternehmen suchen 

Kombination Go-digital und Digital jetzt 

Die Förderung „go-digital“ bietet reine Beratungsleistungen, jedoch keine Zuschüsse für Investitionen in Soft- und Hardware. Für die Umsetzung von Projekten sollten Zuschüsse aus der Förderung „Digital jetzt“ beantragt werden. Beide Förderprogramme können aufeinander aufbauen. Auf eine geförderte Beratung mit „go-digital“ kann also eine Realisierung des Projekts mithilfe von „Digital jetzt“ erfolgen.  

CO2-arme Fahrzeuge 

Die Förderbank KfW („Kreditanstalt für Wiederaufbau“) unterstützt Investitionen in nachhaltige Mobilität. Sie fördert den Erwerb emissionsfreier Pkw und leichter Nutzfahrzeuge, zum Beispiel Brennstoffzellen- oder batterieelektrische Fahrzeuge. Als Erwerb zählen sowohl Kauf als auch Leasing. 

Das Elektrofahrzeugs muss erstmalig im Inland auf die Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen werden. Förderfähig ist zudem der Erwerb eines jungen gebrauchten Elektrofahrzeugs. 

Zur Antragstellung und Informationen zur Förderung

Mikro-Depots

Die Mikro-Depot-Richtlinie zielt auf die emissionsfreie „letzte Meile“ ab, also den Warentransport durch Kurier-, Express- und Paketdienstleister (KEP) zum Endkunden. 

In der ersten Stufe des Antragsverfahrens können Unternehmen Projektskizzen einreichen. Die Termine hierfür liegen in den Jahren 2022 bis 2023 jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai. 

Die Skizzen müssen ein Auswahlverfahren durchlaufen. Im Anschluss daran werden die Unternehmen zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. 

Die Skizzen zur Richtlinie nimmt die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) ab 1. März 2022 entgegen. Die Richtlinie gilt bis 30. Juni 2024. 

Informationen zu der Richtlinie  

Hilfe zur Förderung 

Auf den ersten Blick scheinen die Informationen zu den Fördermöglichkeiten recht umfangreich und sicher auch verwirrend. So manch ein Geschäftsführer einer Spedition mag dann überlegen, ob er das Thema nicht in die Hände eines externen Beraters legt. Bei näherem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass die Informationen des Bundes zu den einzelnen Förderungen recht benutzerfreundlich gestaltet wurden.  

Beispielsweise wurde erkennbar Wert darauf gelegt, häufig gestellte Fragen verständlich zu beantworten. Eine Ausnahme sind lediglich die Stellen, an denen Gesetzestexte zitiert werden, da es hier kaum Spielraum gibt, die Texte leserfreundlich umzuformulieren. Die einzelnen Webseiten der Förderprogramme enthalten Links zu den Antragsformularen und Kontaktdaten der Hotlines. 

Dadurch erhält der Geschäftsführer die nötigen Informationen, um selbstständig für sein Unternehmen einen Förderantrag zu stellen. 

Vor Antragstellung ist jedoch zu beachten: 

  • In der Regel dürfen die Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Förderbewilligung noch nicht begonnen haben. 
  • Das Unternehmen muss nachweisen können, wie und wofür es die Fördermittel verwendet hat. 

Als Ausgangspunkt einer detaillierten Recherche sämtlicher Fördermöglichkeiten empfiehlt sich die Förderdatenbank des Bundes. Nach der Eingabe eines Suchbegriffes erfolgt eine Weiterleitung zu einer Suchmaske, über die sich Suchfilter definieren lassen. Angezeigt werden Förderungen des Bundes, der Länder und der EU. 

Hier ein Beispiel für eine Suche mit den Filtern  

Fördergebiet: bundesweit,  

Förderberechtigte: Unternehmen,  

Fördergeber: Bund. 

Ausführliche Informationen erteilen zudem die Industrie- und Handelskammern.

Neben den nationalen Förderungen gibt es auch auf Ebene der EU Fördermöglichkeiten. Erfahren Sie dazu mehr in unserem Whitepaper:

Zum Whitepaper: EU-Fördergelder für die Logistikbranche

Weiter zur Kategorie Branchentrends

Ähnliche Artikel

Zurück zum Seitenanfang