Produktneutrale Ausschreibungen im öffentlichen Sektor
Sowohl das deutsche als auch das europäische Recht verbieten es, im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen Markennamen zu benutzen. Nur so können die Wahlmöglichkeiten sowie die Anzahl konkurrierender Anbieter erhöht werden, um einen offenen und fairen Wettbewerb zu garantieren. Damit alle vergaberechtlichen Anforderungen eingehalten werden, müssen Ausschreibungen im öffentlichen Sektor einige Kriterien erfüllen.
Öffentliche Ausschreibungen im Bereich Druck- und Kopiersysteme formulieren
Produktneutrale Ausschreibungen bzw. Leistungsbeschreibungen zu formulieren, ist komplex – insbesondere im Bereich Drucker, Kopierer und Multifunktionssysteme. Spezifische Produktvorgaben sind beim öffentlichen Einkauf laut Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) nämlich verboten. Der Staat ist nur in bestimmten Ausnahmefällen dazu berechtigt, spezielle Leistungen gezielt einzukaufen. So wird ein breiter Wettbewerb sichergestellt und dafür gesorgt, dass langfristig gute Produkte zu fairen Preisen erhältlich sind.
Für die IT-Beschaffung nicht unproblematisch ist hierbei allerdings die Tatsache, dass die auf dem Markt verfügbaren Produkte unbeabsichtigt eingegrenzt werden können, sofern bestimmte Spezifikationen festgelegt werden. Als führender Anbieter von Output-Lösungen für gewerbliche sowie private Anwender, aufgrund unserer Erfahrungen im öffentlichen Sektor und dank unserer täglichen Arbeit mit Ausschreibungen wissen wir, welchen Schwierigkeiten sich öffentliche Auftraggeber gegenübersehen. Der schnelle Fortschritt der Drucktechnologie trägt dazu bei, dass die Komplexität und Vielfältigkeit der Leistungen immer weiter zunimmt. Trotzdem können Sie produktneutrale Ausschreibungen im Bereich IT ganz einfach formulieren, wenn gewisse Punkte beachtet beachtet werden.